Schillout Tage
Posted: 16 Oct 2009, 10:48
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14/ 4875
14. Wahlperiode 21.07.2009
Kleine Anfrage des Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE
und
Antwort des Innenministeriums
Polizeieinsatz bei den Schillertagen in Mannheim
Kleine Anfrage
Ich frage die Landesregierung:
1. Warum wurde am 27. Juni 2009 die sogenannte „Schill-Out-Party" im Nationaltheater Mannheim von der Polizei aufgelöst?
2. Wie viele Polizeibeamte kamen im Nationaltheater zum Einsatz?
3. Kam es bei dem Einsatz zu Festnahmen (mit Angabe von Anzahl und Grund)?
4. Sind aufgrund der Vorgänge Ermittlungen der Staatsanwaltschaft eingeleitet worden (mit Angabe der Fallzahl und des jeweiligen Ermittlungsgrunds)?
5. Wurde vor der Auflösung der Veranstaltung versucht, diese mit den üblichen Mitteln zu beenden (beispielsweise durch eine Lautsprecherdurchsage)?
6. War bei diesem Polizeieinsatz der Einsatz von Schlagstöcken, Pfefferspray und Polizeihunden erforderlich und verhältnismäßig?
7. Wie viele Verletzte gab es bei diesem Vorgang auf Seiten der Teilnehmer der Veranstaltung und auf Seiten der Polizei (jeweils mit Angabe der Verletzungen)?
B. Kam es nach dieser Veranstaltung zu Beschwerden über den Polizeieinsatz?
Eingegangen: 21. 07.2009 / Ausgegeben: 12. 08.2009 1
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bwde/Dokumente de/DokumenteLandtag von Baden-Württemberg Drucksache 14/4875
9. Sind vergleichbare Vorgänge in Theatern oder sonstigen kulturellen Einrichtungen von Kommunen oder des Landes bekannt, bei denen in den letzten zwei Jahren die Polizei zu Hilfe gerufen wurde?
20.07.2009
Sckerl GRÜNE
Begründung
Bei der sogenannten „Schill-Out-Party" zum Abschluss der Internationalen Schillertage des Nationaltheaters Mannheim am 27. Juni 2009 kam es in der Kassenhalle des Theaters und auf dem Goetheplatz zu einem Polizeieinsatz zur Auflösung der Veranstaltung, dessen Hintergründe und Verlauf mit dieser Kleinen Anfrage aufgeklärt werden sollen.
Antwort
Mit Schreiben vom 5. August 2009 Nr. 3-1130.2/49 beantwortet das Innenministerium im Einvernehmen mit dem Justizministerium die Kleine Anfrage wie folgt:
Ich frage die Landesregierung:
1. Warum wurde am 27. Juni 2009 die sogenannte „Schill-Out-Party" im Nationaltheater Mannheim von der Polizei aufgelöst?
Zu 1.:
Am 28. Juni 2009 gingen in den frühen Morgenstunden bei der Mannheimer Polizei mehrere Anwolmerbeschwerden wegen ruhestörenden Lärms ein. Die Lärmbelästigungen gingen von einer im Nationaltheater Mannheim veranstalteten sogenannten „Schill-Out-Party" aus. Diese war von der Stadt Mannheim unter der Auflage genehmigt worden, dass übermäßige Geräuschemissionen zu vermeiden seien.
Nach der Intervention einer Funkstreifenbesatzung des Polizeireviers Mannheim-Oststadt wurde gegen 03.20 Uhr die dargebotene Technomusik vorübergehend auf eine außerhalb des Nationaltheaters nicht mehr wahrnehmbare Lautstärke heruntergeregelt. Bereits gegen 03.40 Uhr kam es zu einer erneuten Anwohnerbeschwerde in gleicher Angelegenheit, die den nochmaligen Einsatz einer Funkstreifenbesatzung erforderlich machte. Um 03.52 Uhr wurde nach Rücksprache mit den Verantwortlichen die Musikdarbietung beendet und anschließend die Polizeistreife wieder abgezogen. Um 04.03 Uhr meldete sich ein Beauftragter des Nationaltheaters telefonisch über Notruf beim Führungs- und Lagezentrum des Polizeipräsidiums Mannheim und teilte mit, dass mehrere Personen die Bühne stürmen wollten, um eine Fortsetzung der Musikveranstaltung zu erzwingen. Daraufhin wurden mehrere Funkstreifenwagen zum Veranstaltungsort entsandt.
Beim Eintreffen der Polizei wurde festgestellt, dass der Diskjockey erneut Musik in großer Lautstärke darbot, obwohl der Veranstalter die „Schill-OutParty" bereits beendet hatte. Aufgrund des hohen Aggressionspotenzials unter den Besuchern sah sich der Veranstalter jedoch nicht in der Lage, diese Entscheidung auch durchzusetzen. Die Räumung des Veranstaltungsraumes erfolgte im Einvernehmen mit dem Veranstalter und gemeinsam durch Polizei und Ordnungskräfte.
2. We viele Polizeibeamte kamen im Nationaltheater zum Einsatz?
Zu 2.:
Insgesamt kamen 22 Polizeibeamtinnen und -beamte zum Einsatz.
3. Kam es bei dem Einsatz zu Festnahmen (mit Angabe von Anzahl und Grund)?
Zu 3.:
Wegen des Verdachts einer Sachbeschädigung zum Nachteil des Nationaltheaters wurde ein Beschuldigter bis zum Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen festgehalten.
4. Sind aufgrund der Vorgänge Ermittlungen der Staatsanwaltschaft eingeleitet worden (mit Angabe der Fallzahl und des jeweiligen Ermittlungsgrunds)?
Zu 4.:
Das Verfahren wegen der zu Ziffer 3 genannten Sachbeschädigung wird nach Abschluss der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim vorgelegt. Diese hat aufgrund einer Anzeige eines Veranstaltungsteilnehmers ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt gegen eine namentlich noch nicht bekannte Polizeibeamtin eingeleitet.
5: Wurde vor der Auflösung der Veranstaltung versucht, diese mit den üblichen Mitteln zu beenden (beispielsweise durch eine Lautsprecherdurchsage)?
Zu 5.:
Vor der Räumung der Veranstaltungsörtlichkeit wurden einzelne Partygäste und kleinere Gruppen aus dem alkoholisierten Publikum gezielt angesprochen, was jedoch keinen Erfolg brachte. Der Versuch, die Partygäste mittels einer im Veranstaltungsraum aufgebauten Mikrophonanlage anzusprechen, scheiterte an der mangelnden Kooperationsbereitschaft des Diskjockeys.
6. War bei diesem Polizeieinsatz der Einsatz von Schlagstöcken, Pfefferspray und Polizeihunden erforderlich und verhältnismäßig?
Zu 6.:
Schlagstöcke wurden von der Polizei nur als Hilfsmittel zum Abdrängen unwilliger Partygäste eingesetzt. In wenigen Fällen kam es bei der Räumung auch zur Anwendung von Pfefferspray. Dieses wurde bspw. gegen eine Person eingesetzt, welche eingesetzte Polizeibeamte mit einer abgebrochenen Bierflasche bedrohte. Ein Diensthund wurde zwar mitgeführt, jedoch nicht gegen Personen eingesetzt.
3Der Einsatz von Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt (Zwangsmittel) erfolgte nach dem derzeitigen Erkenntnisstand des Innenministeriums unter strikter Wahrung der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit. Eine endgültige Bewertung ist erst nach Abschluss des von der Staatsanwaltschaft Mannheim eingeleiteten Verfahrens möglich.
7. Wie viele Verletzte gab es bei diesem Vorgang auf Seiten der Teilnehmer der Veranstaltung und auf Seiten der Polizei (jeweils mit Angabe der Verletzungen)?
Zu 7.:
Bei der Polizei wurden von Veranstaltungsbesuchern bislang keine Verletzungen geltend gemacht. Auf Seiten der Polizei gab es keine Verletzten.
B. Kam es nach dieser Veranstaltung zu Beschwerden über den Polizeieinsatz?
Zu 8.:
Beim Polizeipräsidium Mannheim ging eine schriftliche Beschwerde gegen das Einschreiten der Polizei ein, welche mittlerweile beschieden wurde. Darüber hinaus liegen mehrere schriftliche Beschwerden von Anwohnern über Ruhestörungen im Rahmen der Schillertage vor.
9. Sind vergleichbare Vorgänge in Theatern oder sonstigen kulturellen Einrichtungen von Kommunen oder des Landes bekannt, bei denen in den letzten zwei Jahren die Polizei zu Hilfe gerufen wurde?
Zu 9.:
Zu dieser Frage liegen dem Innenministerium keine Erkenntnisse vor.
In Vertretung
Arnold Ministerialdirektor
14. Wahlperiode 21.07.2009
Kleine Anfrage des Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE
und
Antwort des Innenministeriums
Polizeieinsatz bei den Schillertagen in Mannheim
Kleine Anfrage
Ich frage die Landesregierung:
1. Warum wurde am 27. Juni 2009 die sogenannte „Schill-Out-Party" im Nationaltheater Mannheim von der Polizei aufgelöst?
2. Wie viele Polizeibeamte kamen im Nationaltheater zum Einsatz?
3. Kam es bei dem Einsatz zu Festnahmen (mit Angabe von Anzahl und Grund)?
4. Sind aufgrund der Vorgänge Ermittlungen der Staatsanwaltschaft eingeleitet worden (mit Angabe der Fallzahl und des jeweiligen Ermittlungsgrunds)?
5. Wurde vor der Auflösung der Veranstaltung versucht, diese mit den üblichen Mitteln zu beenden (beispielsweise durch eine Lautsprecherdurchsage)?
6. War bei diesem Polizeieinsatz der Einsatz von Schlagstöcken, Pfefferspray und Polizeihunden erforderlich und verhältnismäßig?
7. Wie viele Verletzte gab es bei diesem Vorgang auf Seiten der Teilnehmer der Veranstaltung und auf Seiten der Polizei (jeweils mit Angabe der Verletzungen)?
B. Kam es nach dieser Veranstaltung zu Beschwerden über den Polizeieinsatz?
Eingegangen: 21. 07.2009 / Ausgegeben: 12. 08.2009 1
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bwde/Dokumente de/DokumenteLandtag von Baden-Württemberg Drucksache 14/4875
9. Sind vergleichbare Vorgänge in Theatern oder sonstigen kulturellen Einrichtungen von Kommunen oder des Landes bekannt, bei denen in den letzten zwei Jahren die Polizei zu Hilfe gerufen wurde?
20.07.2009
Sckerl GRÜNE
Begründung
Bei der sogenannten „Schill-Out-Party" zum Abschluss der Internationalen Schillertage des Nationaltheaters Mannheim am 27. Juni 2009 kam es in der Kassenhalle des Theaters und auf dem Goetheplatz zu einem Polizeieinsatz zur Auflösung der Veranstaltung, dessen Hintergründe und Verlauf mit dieser Kleinen Anfrage aufgeklärt werden sollen.
Antwort
Mit Schreiben vom 5. August 2009 Nr. 3-1130.2/49 beantwortet das Innenministerium im Einvernehmen mit dem Justizministerium die Kleine Anfrage wie folgt:
Ich frage die Landesregierung:
1. Warum wurde am 27. Juni 2009 die sogenannte „Schill-Out-Party" im Nationaltheater Mannheim von der Polizei aufgelöst?
Zu 1.:
Am 28. Juni 2009 gingen in den frühen Morgenstunden bei der Mannheimer Polizei mehrere Anwolmerbeschwerden wegen ruhestörenden Lärms ein. Die Lärmbelästigungen gingen von einer im Nationaltheater Mannheim veranstalteten sogenannten „Schill-Out-Party" aus. Diese war von der Stadt Mannheim unter der Auflage genehmigt worden, dass übermäßige Geräuschemissionen zu vermeiden seien.
Nach der Intervention einer Funkstreifenbesatzung des Polizeireviers Mannheim-Oststadt wurde gegen 03.20 Uhr die dargebotene Technomusik vorübergehend auf eine außerhalb des Nationaltheaters nicht mehr wahrnehmbare Lautstärke heruntergeregelt. Bereits gegen 03.40 Uhr kam es zu einer erneuten Anwohnerbeschwerde in gleicher Angelegenheit, die den nochmaligen Einsatz einer Funkstreifenbesatzung erforderlich machte. Um 03.52 Uhr wurde nach Rücksprache mit den Verantwortlichen die Musikdarbietung beendet und anschließend die Polizeistreife wieder abgezogen. Um 04.03 Uhr meldete sich ein Beauftragter des Nationaltheaters telefonisch über Notruf beim Führungs- und Lagezentrum des Polizeipräsidiums Mannheim und teilte mit, dass mehrere Personen die Bühne stürmen wollten, um eine Fortsetzung der Musikveranstaltung zu erzwingen. Daraufhin wurden mehrere Funkstreifenwagen zum Veranstaltungsort entsandt.
Beim Eintreffen der Polizei wurde festgestellt, dass der Diskjockey erneut Musik in großer Lautstärke darbot, obwohl der Veranstalter die „Schill-OutParty" bereits beendet hatte. Aufgrund des hohen Aggressionspotenzials unter den Besuchern sah sich der Veranstalter jedoch nicht in der Lage, diese Entscheidung auch durchzusetzen. Die Räumung des Veranstaltungsraumes erfolgte im Einvernehmen mit dem Veranstalter und gemeinsam durch Polizei und Ordnungskräfte.
2. We viele Polizeibeamte kamen im Nationaltheater zum Einsatz?
Zu 2.:
Insgesamt kamen 22 Polizeibeamtinnen und -beamte zum Einsatz.
3. Kam es bei dem Einsatz zu Festnahmen (mit Angabe von Anzahl und Grund)?
Zu 3.:
Wegen des Verdachts einer Sachbeschädigung zum Nachteil des Nationaltheaters wurde ein Beschuldigter bis zum Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen festgehalten.
4. Sind aufgrund der Vorgänge Ermittlungen der Staatsanwaltschaft eingeleitet worden (mit Angabe der Fallzahl und des jeweiligen Ermittlungsgrunds)?
Zu 4.:
Das Verfahren wegen der zu Ziffer 3 genannten Sachbeschädigung wird nach Abschluss der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim vorgelegt. Diese hat aufgrund einer Anzeige eines Veranstaltungsteilnehmers ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt gegen eine namentlich noch nicht bekannte Polizeibeamtin eingeleitet.
5: Wurde vor der Auflösung der Veranstaltung versucht, diese mit den üblichen Mitteln zu beenden (beispielsweise durch eine Lautsprecherdurchsage)?
Zu 5.:
Vor der Räumung der Veranstaltungsörtlichkeit wurden einzelne Partygäste und kleinere Gruppen aus dem alkoholisierten Publikum gezielt angesprochen, was jedoch keinen Erfolg brachte. Der Versuch, die Partygäste mittels einer im Veranstaltungsraum aufgebauten Mikrophonanlage anzusprechen, scheiterte an der mangelnden Kooperationsbereitschaft des Diskjockeys.
6. War bei diesem Polizeieinsatz der Einsatz von Schlagstöcken, Pfefferspray und Polizeihunden erforderlich und verhältnismäßig?
Zu 6.:
Schlagstöcke wurden von der Polizei nur als Hilfsmittel zum Abdrängen unwilliger Partygäste eingesetzt. In wenigen Fällen kam es bei der Räumung auch zur Anwendung von Pfefferspray. Dieses wurde bspw. gegen eine Person eingesetzt, welche eingesetzte Polizeibeamte mit einer abgebrochenen Bierflasche bedrohte. Ein Diensthund wurde zwar mitgeführt, jedoch nicht gegen Personen eingesetzt.
3Der Einsatz von Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt (Zwangsmittel) erfolgte nach dem derzeitigen Erkenntnisstand des Innenministeriums unter strikter Wahrung der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit. Eine endgültige Bewertung ist erst nach Abschluss des von der Staatsanwaltschaft Mannheim eingeleiteten Verfahrens möglich.
7. Wie viele Verletzte gab es bei diesem Vorgang auf Seiten der Teilnehmer der Veranstaltung und auf Seiten der Polizei (jeweils mit Angabe der Verletzungen)?
Zu 7.:
Bei der Polizei wurden von Veranstaltungsbesuchern bislang keine Verletzungen geltend gemacht. Auf Seiten der Polizei gab es keine Verletzten.
B. Kam es nach dieser Veranstaltung zu Beschwerden über den Polizeieinsatz?
Zu 8.:
Beim Polizeipräsidium Mannheim ging eine schriftliche Beschwerde gegen das Einschreiten der Polizei ein, welche mittlerweile beschieden wurde. Darüber hinaus liegen mehrere schriftliche Beschwerden von Anwohnern über Ruhestörungen im Rahmen der Schillertage vor.
9. Sind vergleichbare Vorgänge in Theatern oder sonstigen kulturellen Einrichtungen von Kommunen oder des Landes bekannt, bei denen in den letzten zwei Jahren die Polizei zu Hilfe gerufen wurde?
Zu 9.:
Zu dieser Frage liegen dem Innenministerium keine Erkenntnisse vor.
In Vertretung
Arnold Ministerialdirektor